Platz, um Leben zu retten: Die Rettungsgasse
Im Internet kursieren diverse Videos, welche die Bildung einer Rettungsgasse auf deutschen Straßen dokumentieren. Viele Kommentatoren aus anderen Teilen der Welt zeigen sich über den vergleichsweise flüssigen Ablauf erstaunt.
Dennoch hakt es auch hierzulande bei der Durchführung der lebensrettenden Maßnahme. Hektische Lenkbewegungen, lautes Hupen und unsichere Fahrer, die nicht wissen, wohin sie fahren sollen, erschweren den an sich einfachen Vorgang.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie eine Rettungsgasse korrekt gebildet wird, was Sie dabei beachten sollten und welche Strafen bei einer Missachtung der Vorschriften fällig werden.
Überblick: Rettungsgasse bilden bei 2, 3 und 4 Spuren
Autobahn ist … | Rettungsgasse bilden zwischen … |
---|---|
zweispurig | linker und rechter Spur |
dreispurig | linker und mittlerer Spur |
vierspurig | linker Spur und dem Fahrstreifen direkt daneben |
Bußgeldtabelle: Sanktionen beim Nichtbilden einer Rettungsgasse
Nicht nur für die Behinderung von Einsatzfahrzeugen kann ein Bußgeld für ein Fehlverhalten bei der Bildung einer Rettungsgasse verhängt werden. Auch die Missachtung der Pflicht zur Gassenbildung gemäß § 11 StVO kann zu einem Bußgeld führen. Wie zuvor ausgeführt, ist das Befahren der Rettungsgasse lediglich für Polizei- und Hilfsfahrzeuge gestattet.
Um sicherzustellen, dass sich die Verkehrsteilnehmer auch an diese Vorschrift halten und diese nicht unerlaubt nutzen, wurde im Zuge der letzten StVO-Novelle ein neuer Tatbestand eingeführt. Mit Inkrafttreten des neuen Bußgeldkatalogs im November 2021 können Verstöße hiergegen nun streng geahndet werden. Welche Sanktionen im Detail möglich sind, zeigt Ihnen die folgende Tabelle:
Beschreibung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Sie bildeten auf einer Autobahn oder Außerortsstraße keine freie Gasse zur Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen, obwohl der Verkehr stockte. | 200 € | 2 | 1 Monat |
… mit Behinderung | 240 € | 2 | 1 Monat |
… mit Gefährdung | 280 € | 2 | 1 Monat |
… mit Sachbeschädigung | 320 € | 2 | 1 Monat |
Sie unterließen es, einem Einsatzfahrzeug mit blauem Blinklicht und Martinshorn sofort freie Bahn zu schaffen. | 240 € | 2 | 1 Monat |
… mit Gefährdung | 280 € | 2 | 1 Monat |
… mit Sachbeschädigung | 320 € | 2 | 1 Monat |
Sie nutzten unberechtigt eine außerorts bei stockendem Verkehr gebildete Rettungsgasse. | 240 € | 2 | 1 Monat |
… mit Behinderung | 280 € | 2 | 1 Monat |
… mit Gefährdung | 300 € | 2 | 1 Monat |
… mit Sachbeschädigung | 320 € | 2 | 1 Monat |
Die Rettungsgasse im Recht: Die Straßenverkehrsordnung
Die rechtliche Grundlage der Rettungsgasse findet sich in der Straßenverkehrsordnung (StVO):
Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. Es ordnet an: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“.
§ 38 Absatz 1 StVO
Das blinkende Licht und das laute Martinshorn lösen bei vielen Verkehrsteilnehmern den Reflex aus, Platz für die Rettungskräfte zu schaffen und eine Rettungsgasse zu bilden. Allerdings muss diese Reflexhandlung in rationale Bahnen gelenkt werden, damit eine wahrhaftige und benutzbare Gasse entsteht.
Bei Stau pauschal eine Rettungsgasse bilden
Doch die StVO geht noch weiter: Nicht nur beim Herannahen eines Rettungsfahrzeuges, sondern allgemein bei Stau muss eine Rettungsgasse auf der Autobahn und außerorts gebildet werden:
Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“
§ 11 Absatz 2 StVO
Diese Verkehrsregel wird in Deutschland von den allermeisten Verkehrsteilnehmern missachtet. Doch die Bestimmung ist im Falle eines Unfalls sinnvoll und kann Leben retten. Und zudem auch einen Verkehrsinfarkt verhindern. Denn nur, wenn die Rettungskräfte den Unfallort auch erreichen und beseitigen können, kann der Verkehr wieder fließen.
Ein Stau oder stockender Verkehr entsteht außerorts meist nicht ohne Grund: Gerade auf der Autobahn ist trauriger Weise oftmals ein Unfall für die Staubildung verantwortlich. Durch den Rückstau können weit rückliegende Verkehrsteilnehmer die Ursache des Staus nicht erkennen.
Beginnt erst mit dem Eintreffen der Feuerwehr die Bildung der Rettungsgasse, geht unter Umständen viel Zeit verloren. Richten sich aber aller Auto- und Lkw-Fahrer vorab auf die Freilassung der Rettungsgasse ein, können die Einsatzfahrzeuge auf dem schnellsten Weg zu dem Unfallort gelangen.
Die Regelung sollte zudem ein auf deutschen Straßen allzu bekanntes Verhalten verhindern: Kaum ist ein Rettungswagen durch die Rettungsgasse gefahren, drängen die Verkehrsteilnehmer in die Lücke zurück.
Dabei folgen in der Regel noch weitere Einsatzfahrzeuge, welche ebenfalls eine Rettungsgasse benötigen.
Quelle des gesamten folgenden Inhalts dieser Seite, wie auch weitere Punkte zu diesem Thema findest du hier: https://www.bussgeldkatalog.org/rettungsgasse/