Rettungsgasse
Informieren Sie sich hier wie eine Rettungsgasse gebildet wird, auf was geachtet werden muss und welche Strafen fällig werden könnten.
Im Einsatz zählt für uns jede Sekunde. Damit Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei schnell an ihr Ziel kommen, ist die Rettungsgasse auf Autobahnen und mehrspurigen Straßen Pflicht – und überlebenswichtig.
Was gilt?
Sobald sich der Verkehr staut oder nur stockend rollt, muss die Rettungsgasse gebildet werden – sofort, nicht erst bei Martinshorn oder Blaulicht!
- Zwei Fahrstreifen: Gasse zwischen linker und rechter Spur.
- Drei oder mehr Spuren: Gasse zwischen linker Spur und allen anderen rechten Spuren.
Tipp: Schon bei ersten Anzeichen eines Staus aktiv werden – dann klappt’s auch ohne Stress.
Was droht bei Verstößen?
Wer die Rettungsgasse nicht bildet, sie blockiert oder sie sogar missbraucht, riskiert empfindliche Strafen. Hier ein Überblick:
Keine Rettungsgasse gebildet:
- 200 €,
- 2 Punkte,
- 1 Monat Fahrverbot.
Keine Rettungsgasse gebildet und dabei jemanden behindert:
- 240 €,
- 2 Punkte,
- 1 Monat Fahrverbot.
Gefährdung durch fehlende Rettungsgasse (z. B. fast Zusammenstoß mit Einsatzfahrzeug):
- 280 €,
- 2 Punkte,
- 1 Monat Fahrverbot.
Sachbeschädigung durch falsches Verhalten (z. B. Streifenwagen oder RTW beschädigt):
- 320 €,
- 2 Punkte,
- 1 Monat Fahrverbot.
Rettungsgasse befahren (mit Motorrad, Auto etc.):
- mind. 240 €,
- 2 Punkte,
- 1 Monat Fahrverbot – je nach Situation sogar mehr, bei Gefährdung oder Unfall.
Einsatzfahrzeug absichtlich blockiert oder behindert:
- Kann als Nötigung oder Behinderung von Einsatzkräften gewertet werden – das ist eine Straftat!
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe möglich.
Unser Appell
Mach Platz, denk mit und halte die Rettungsgasse frei. Es könnte dein Leben retten. Oder das eines anderen.
Rettungsgasse – Dein Meter kann Leben retten.