Rettungsgasse
Informieren Sie sich hier wie eine Rettungsgasse gebildet wird, auf was geachtet werden muss und welche Strafen fällig werden könnten.
Insbesondere auf Autobahnen ist es wichtig zu wissen, wie eine Rettungsgasse gebildet wird. Leider gibt es noch immer Verkehrsteilnehmer, welche die Regelungen ignorieren oder nicht wissen, wie man sie korrekt bildet. Dabei ist sie innerhalb Deutschlands Pflicht und jeder, der sich weigert, muss mit einer Strafe rechnen. Daher folgt hier eine detaillierte Erläuterung, wie eine Rettungsgasse zu bilden ist und warum sie so wichtig ist.
Was ist eine Rettungsgasse und warum ist sie so wichtig?
Ganz gleich, ob man sich auf einer Bundesstraße, Landstraße oder der Autobahn befindet: Die frühzeitige Bildung einer Rettungsgasse kann Leben retten. Denn sie dient dazu, dass herannahende Rettungsfahrzeuge rasch zu einem Unfallort gelangen und lebensrettende Maßnahmen einleiten können.
Gebildet wird sie, indem alle Verkehrsteilnehmer sich (je nach Spurführung) besonders weit rechts oder besonders weit links der Fahrspur einordnen. Auf diesem Weg entsteht in der Mitte eine Gasse, welche für die großen Fahrzeuge von Feuerwehr, Rettungsdienst und Notarzt leichter und vor allem schneller passiert werden kann.
Wichtig ist, dass der Standstreifen dabei frei bleibt und zusätzlichen Raum für vorbeifahrende Rettungsfahrzeuge bietet. Zudem sollte bereits eine Rettungsgasse gebildet werden, sobald sich herausstellt, dass es zu einer Panne oder einem ähnlichem Unfall gekommen ist.
Sieht man als Fahrer Blaulicht im Rückspiegel, bedeutet dies immer, Platz zu machen und so ein leichtes Passieren der betreffenden Fahrzeuge zu ermöglichen.
Wie bildet man eine Rettungsgasse richtig?
Wer im Begriff ist, mit den anderen Verkehrsteilnehmern eine Rettungsgasse zu bilden, sollte sich dabei an gewisse Regeln halten. Das bedeutet:
- immer auf den restlichen Straßenverkehr achten und sich diesem möglichst anpassen
- Abstand zum Vordermann halten
- Schrittgeschwindigkeit nicht überschreiten
- das Fahrzeug sollte stets parallel zur Fahrbahn ausgerichtet sein
- dabei ordnen sich die Autofahrer auf der linken Fahrspur möglichst weit links ein und die Fahrer auf der rechten Spur möglichst weit rechts ein
- befindet man sich unmittelbar vor einer roten Ampel, ist es dem Fahrer gestattet, ein paar Meter nach vorn zu fahren, um besser rangieren zu können
- Fahrradfahrer und Fußgänger haben in dieser Situation keinen Vorrang
- um anderen Autofahrern zu signalisieren, was man vorhat, sollte man seinen Blinker einsetzen
- im Anschluss wird dann die Warnblinkanlage eingeschaltet
Ein weiteres Detail, welches beim richtigen Einordnen entscheiden ist, ist die Zahl der vorhandenen Fahrspuren. Denn diese bestimmen, wo genau die Rettungsgasse zu bilden ist:
- bei zwei Fahrspuren wird die Rettungsgasse zwischen der linken und rechten Spur gebildet
- bei drei Fahrspuren ist sie zwischen der linken und mittleren Spur zu bilden
- bietet die Fahrbahn vier Fahrspuren, wird die Rettungsgasse zwischen der linken Spur und der daneben gebildet
Der Standstreifen bleibt grundsätzlich außen vor und wird nur dann einbezogen, wenn die Polizei dies anordnet. Dies ist hauptsächlich nur dann der Fall, wenn auf den anderen Fahrspuren die Bildung einer Rettungsgasse unmöglich ist.
Was, wenn man keine Rettungsgasse bildet?
Leider gibt es noch immer Autofahrer, die sich nicht an die Regeln halten und entweder nicht an der Bildung einer Rettungsgasse teilnehmen oder diese sogar dazu nutzen, um einfach weiterzufahren. Einige beginnen zu drängeln, was wiederum das Risiko für einen weiteren Unfall erhöht.
Innerhalb Deutschlands ist die Bildung einer Rettungsgasse im Falle eines Unfalls Pflicht. Gesetzlich geregelt ist dies im Paragraf 11 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Wer diese Pflicht missachtet, muss mit der Verhängung eines Bußgeldes rechnen. Dasselbe gilt bei der generellen Behinderung von Einsatzfahrzeugen.
Die Höhe variiert je nach Vergehen und kann mit einem zusätzlichen Fahrverbot einhergehen. Die Strafe fällt wie folgt aus:
Erläuterung |
HöheBußgeld |
PunkteFahrverbot |
Verweigerung zur Bildung einer Rettungsgasse |
200 Euro |
2 Punkte |
mit zusätzlicher Behinderung |
240 Euro |
2 Punkte |
mit Gefährdung |
280 Euro |
2 Punkte |
mit Sachbeschädigung |
320 Euro |
2 Punkte |
Fahrer hat es unterlassen, den Weg umgehend für das Hilfsfahrzeug freizumachen |
240 Euro |
2 Punkte |
mit Gefährdung |
280 Euro |
2 Punkte |
mit Sachbeschädigung |
320 Euro |
2 Punkte |
unberechtigte Nutzung einer Rettungsgasse (außerorts) |
240 Euro |
2 Punkte |
mit Behinderung |
280 Euro |
2 Punkte |
mit Gefährdung |
300 Euro |
2 Punkte |
mit Sachbeschädigung |
320 Euro |
2 Punkte |
Warum es gefährlich ist, hinter einem Rettungswagen herzufahren
Manche Autofahrer glauben, nachdem die Hilfsfahrzeuge die Rettungsgasse passiert haben, dürften sie die Straße wieder wie gewohnt befahren. Dies ist jedoch nicht der Fall, denn auch dann befährt der Autofahrer die Rettungsgasse, die eigentlich frei gehalten werden sollte, falls sie erneut von Rettungsfahrzeugen befahren werden muss.
Direkt hinter einem Rettungswagen herzufahren, erweist sich übrigens auch als relativ gefährlich. Denn diese Handlung ist ein Straftatbestand und wird nicht nur mit einer Anzeige geahndet, sondern auch mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot.
Gibt es Unterschiede in der Schweiz und Österreich?
Was hier in Deutschland gilt, muss nicht zwingend auch in Österreich oder der Schweiz so sein. In Bezug auf die Rettungsgasse sehen es die Österreicher jedoch genauso wie die Deutschen. Die Bußgelder sind hier jedoch um ein Vielfaches höher. Ein Beispiel: Wer die Rettungsgasse unbefugt nutzt, den erwartet ein Bußgeld in Höhe von 2.180 Euro.
Seit dem 1. Januar 2021 ist die Bildung einer Rettungsgasse in der Schweiz ebenfalls Pflicht und wird bei Nichtbeachtung mit einer Ordnungsbuße geahndet.
Quellen:
https://www.bussgeldkatalog.org/rettungsgasse/
https://wirin.de/ratgeber-bunter-mix/54-rechtstipps/23102-rechtzeitig-rettungsgasse-bilden